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PFLEGEZUSATZVERSICHERUNG

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BERUFSUNFÄHIGKEIT

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KAUTIONSVERSICHERUNG

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BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE

Eine gesetzliche Altersrente ist zwar sicher, aber sicher auch zu wenig.
 

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Engagiert im Ehrenamt - aber auch gut abgesichert?

Ob als Trainerin im Sportverein, in der Nachbarschaftshilfe oder bei der freiwilligen Feuerwehr: Ehrenamtliches Engagement ist aus der Gesellschaft nicht wegzudenken. Doch wer freiwillig Verantwortung übernimmt, sollte wissen, ob im Fall der Fälle auch die Absicherung stimmt. Denn nicht jeder Schaden ist automatisch gedeckt – und wer anderen hilft, sollte selbst nicht auf hohen Kosten sitzen bleiben.

Gesetzlicher Unfallschutz – aber nicht immer
In vielen Fällen besteht über die gesetzliche Unfall­ver­si­che­rung ein Basisschutz – etwa bei einem Unfall während der Ausübung des Ehrenamts oder auf dem direkten Weg dorthin. Dafür müssen aber bestimmte Kriterien erfüllt sein:

  • Das Engagement ist freiwillig und unentgeltlich
  • Es wird regelmäßig und öffentlich ausgeübt
  • Es dient dem Gemeinwohl
  • Es erfolgt im Auftrag einer Organisation oder Körperschaft

Wer sich unsicher ist, kann bei seinem Träger nachfragen, ob eine gesetzliche Absicherung besteht oder eine freiwillige Anmeldung – etwa über die VBG – möglich ist. Für alle weiteren Fälle hilft eine private Unfall­ver­si­che­rung, die individuell gewählt werden kann und unabhängig vom Ehrenamt leistet.

Haft­pflicht – ein Muss bei Kontakt mit Menschen
Was passiert, wenn bei der Hilfeleistung aus Versehen fremdes Eigentum beschädigt wird oder jemand verletzt wird? Wenn keine Vereinshaftpflicht über die Organisation besteht, haftet die helfende Person persönlich – mit dem gesamten Vermögen. Eine private Haft­pflichtversicherung ist deshalb unerlässlich. Sie schützt auch im Alltag und gehört zu den wichtigsten Policen überhaupt.

Berufs­unfähig­keit – oft unterschätzt
Ein Unfall während des Ehrenamts kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass der eigene Beruf dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann. Die gesetzliche Unfallrente greift nur bei mindestens 20 % Erwerbsminderung – und nur, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Eine private Berufs­unfähig­keitsversicherung sichert das Einkommen ab, auch bei Krank­hei­ten oder psychischen Belastungen. Das Ehrenamt ist damit nicht der Grund, aber ein zusätzlicher Anlass, über die Absicherung nachzudenken.

Was Ehrenamtliche jetzt tun sollten:
Beim Träger nachfragen, ob eine Unfall- und Haft­pflichtversicherung besteht
∨ Bestehende Privattarife prüfen und ggf. anpassen
∨ Berufs­unfähig­keitsversicherung auf Bedarf hin prüfen
∨ Aktiv Schutzlücken schließen, bevor etwas passiert

Fazit:
Ein Ehrenamt ist unbezahlbar – umso wichtiger, dass Helferinnen und Helfer nicht auf den Folgen eines Missgeschicks sitzen bleiben. Wer rechtzeitig absichert, kann sich ganz auf das konzentrieren, was zählt: das Miteinander.




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